step by step
Ambulante psychiatrische Pflege

Kostenübernahme

Die Abrechnung erfolgt direkt über die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung hin. Die Tarife richten sich nach dem obligatorischen Krankenleistungsvertrag (KLV).

Die Ambulante Psychiatrische Pflege ist über die Grundversicherung der Krankenkasse abgedeckt. Ein Selbstbehalt von 10% geht zu Lasten der Klienten.

Im Kanton Solothurn wird auf die erste Stunde pro Tag ein Klientenanteil von Fr. 15.95 verlangt, welche von den Klienten zu leisten sind. Bei bestehenden Sozialhilfeleistungen werden die Klientenanteilkosten vom zuständigen Amt direkt übernommen.

Im Kanton Bern sind die über 65jährigen Klienten angehalten, den Klientenanteil auf die erste Pflegestunde von Fr. 15.95 selber zu bezahlen.

Selbstbehalte und Klientenanteilkosten in den Kantonen Solothurn und Bern können zurückgefordert werden, sofern Ergänzungsleitungen zur IV oder AHV bezogen werden.

Sämtliche Dienstleistungen können auch ohne Verordnung bezogen werden. Rechnungsstellung erfolgt an den Auftraggeber.

Meine Konkordatsnummer: F 3941.02